Kfz-Unfallgutachten – Ablauf im Detail

Nach einem Autounfall stellt sich die Frage, was die Versicherung zahlen muss. Ein Unfallgutachten ist dabei sehr hilfreich. Foto:© Panumas / stock adobe

Ein Unfall mit dem Auto ist für viele Menschen schon schlimm genug – und dann müssen sie sich auch noch mit den Folgen herumschlagen, zum Beispiel mit der Regulierung des Schadens am Fahrzeug.

Gerade hier ist guter Rat buchstäblich teuer. Doch nicht bei uns! In diesem Ratgeber werden wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess eines Unfallgutachtens führen und Ihnen dabei helfen zu verstehen, wann Sie ein solches Gutachten benötigen, was es umfasst und wie der Ablauf im Detail aussieht.

Wann braucht man ein Unfallgutachten?

Ein Unfall kann jederzeit und überall passieren – sei es auf der Autobahn, in der Stadt oder auch nur auf einem Parkplatz. In vielen Fällen reicht es aus, die Polizei zu rufen und einen Unfallbericht aufzunehmen. Doch in bestimmten Situationen ist ein Unfallgutachten notwendig – z. B. bei folgenden Szenarien:

Wenn Personenschäden auftreten

Falls bei einem Unfall Personen verletzt werden, ist es unerlässlich, ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Dies dient nicht nur der Schadensdokumentation, sondern auch der Klärung der Schuldfrage.

Bei hohem Sachschaden

Bei erheblichen Sachschäden, die den Wert des Fahrzeugs entsprechend beeinträchtigen, ist ein Unfallgutachten unbedingt erforderlich. Hierbei wird auch der genaue Wertverlust ermittelt.

Bei Streitigkeiten hinsichtlich der Schuldfrage

Wenn die Schuldfrage nach einem Unfall nicht eindeutig geklärt ist und es Uneinigkeiten zwischen den beteiligten Parteien gibt, ist ein Gutachten hilfreich, um die Fakten festzuhalten und ggf. vor Gericht zu dokumentieren.

Falls die Versicherung ein Gutachten fordert

Manche Versicherungen fordern ihre Kunden dazu auf, ein Unfallgutachten erstellen zu lassen, um den Schaden eindeutig zu dokumentieren und die Schadensregulierung zu erleichtern.

Das Unfallgutachten – Ablauf im Detail

Der Ablauf beim Erstellen eines Unfallgutachtens ist in der Regel immer gleich und umfasst die folgenden Schritte:

Kontaktaufnahme mit dem Sachverständigen

Nach einem Unfall sollten Sie umgehend einen unabhängigen Sachverständigen kontaktieren. Dieser wird in der Regel von Ihrer Versicherung empfohlen oder Sie können selbst einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Der Sachverständige wird einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um das Fahrzeug zu begutachten.

Achtung: Bei unverschuldeten Unfällen sollten Sie nach Möglichkeit nicht den von der Gegenpartei vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren. Ihnen steht immer das Recht zu, einen eigenen bzw. unabhängigen Gutachter einzuschalten. Dies bringt Ihnen den Vorteil, dass der Schaden nicht im Sinne einer Partei begutachtet wird, die diesen dann auch regulieren soll.

Denn es muss klar sein: Ein Gutachter, der für die gegnerische Versicherung arbeitet, wird versuchen, die Kosten des Schadens so gering wie möglich einzuschätzen, damit sein Auftraggeber die Regulierungskosten wiederum so gering wie möglich halten kann.

Fahrzeugbegutachtung

Bei der Begutachtung wird der Sachverständige das beschädigte Fahrzeug genau unter die Lupe nehmen. Er wird den Schaden detailliert dokumentieren – sowohl äußerlich als auch im Innenraum und ggf. nach Demontage einiger Teile.

Dabei werden unter anderem der Umfang der Schäden, der Reparaturbedarf und der Wertverlust ermittelt. Während der Begutachtung werden auch Fotos von den Schäden und evtl. vom Unfallort gemacht. Auch die Fahrzeugdaten wie Hersteller, Modell, Fahrgestellnummer und Kilometerstand erfasst der Gutachter. Diese Informationen sind wichtig, um ein korrektes und umfassendes Gutachten erstellen zu können.

Ermittlung der Reparaturkosten

Der Sachverständige wird die voraussichtlichen Reparaturkosten ermitteln und dabei auch den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs berücksichtigen. Diese Informationen sind besonders wichtig für die Schadensregulierung durch die Versicherung.

Schriftliches Gutachten erstellen

Nach Abschluss der Begutachtung wird ein detailliertes Gutachten in Schriftform erstellt. Dieses beinhaltet alle gesammelten Informationen, Schadensbilder, Reparaturkosten und eine Schlussfolgerung über die voraussichtliche Wertminderung des Fahrzeugs. Es kann auch vor Gericht als Beweismittel vorgelegt werden.

Die Schadensregulierung kann beginnen

Mit dem Unfallgutachten können Sie nun die Schadensregulierung mit Ihrer Versicherung oder der gegnerischen Versicherung angehen. Das Gutachten dient als Grundlage für Verhandlungen über Reparaturkosten oder den Wertverlust Ihres Fahrzeugs. Je nach Vereinbarung und den Empfehlungen des Sachverständigen können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich für einen finanziellen Ausgleich entscheiden.

Auf einen Blick: Was umfasst ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist ein umfassendes, offizielles Dokument, das alle relevanten Informationen zu einem Unfall und den damit verbundenen Schäden enthält. Es umfasst im Detail:

  • Fahrzeugdaten: Hersteller, Modell, Fahrgestellnummer, Kilometerstand etc.
  • Schadensbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der Schäden am Fahrzeug
  • Reparaturkosten: Eine Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten
  • Wertminderung: Eine Einschätzung, wie sich der Unfall auf den Wert des Fahrzeugs auswirkt
  • Fotos: Bilder, die die Schäden und den Unfallort dokumentieren
  • Unfallhergang: Eine Beschreibung des Unfallhergangs, wenn dies relevant ist
  • Datum und Ort der Begutachtung: Wann und wo die Begutachtung stattgefunden hat
  • Sachverständigeninformationen: Name und Kontaktinformationen des Sachverständigen

Fazit

Auch wenn der Unfall selbst ein für Sie belastendes Ereignis darstellt – Sie sollten danach nichts dem Zufall überlassen. Dies gilt besonders für das Unfallgutachten, welches einen wichtigen Schritt nach einem Verkehrsunfall darstellt – insbesondere wenn es um die Schadensregulierung geht.

Es hilft dabei, den Schaden am Fahrzeug detailliert zu dokumentieren und den finanziellen Ausgleich mit der Versicherung zu erleichtern. Denken Sie daran, dass Sie das Recht haben, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, damit Ihre Interessen angemessen vertreten werden.